BVerwG - 19.12.1989 (7 B 157.89) - DRsp Nr. 1992/5103
BVerwG, vom 19.12.1989 - Aktenzeichen 7 B 157.89
DRsp Nr. 1992/5103
Mögliche Abfalleigenschaft (Abs. 1 Satz 1, 1. Alternative: subjektiver Abfallbegriff) von Sachen, die auf einem Grundstück lagern, auch aufgrund schlichter Untätigkeit des Besitzers (hier: langjähriges Liegenlassen von Bauschutt).
Normenkette:
AbfG § 1 Abs.1 S.1;
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