BVerwG - 21.10.1983 (8 C 29.82) - DRsp Nr. 1996/15828
BVerwG, vom 21.10.1983 - Aktenzeichen 8 C 29.82
DRsp Nr. 1996/15828
Durch Abs. 2 Satz 1 entsteht eine abstrakte Beitragspflicht auch dann, wenn für das Grundstück eine Beitragserhebung nicht oder noch nicht möglich ist, z.B. für noch nicht bebaubare oder im Eigentum der Gemeinde stehende Grundstücke.Ein Grundstück unterliegt nicht der Beitragspflicht, wenn und solange es im Eigentum der Gemeinde steht.