BVerwG vom 21.12.1986
4 C 10.83
Normen:
BauGB § 30 ;
Fundstellen:
DRsp V(527)301f-g
DVBl 1986, 685
NVwZ 1986, 646

BVerwG - 21.12.1986 (4 C 10.83) - DRsp Nr. 1996/15761

BVerwG, vom 21.12.1986 - Aktenzeichen 4 C 10.83

DRsp Nr. 1996/15761

Hat sich die Erschließung nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu richten und hat die Gemeinde die Erschließungsanlagen herzustellen, so können abweichende Erschließungsvarianten nicht zur planmäßigen Erschließung führen. Allein die Festsetzungen im Bebauungsplan bilden den Maßstab dafür, ob die Erschließung derart gesichert ist, daß mit der Herstellung der Erschließungsanlage bei Ingebrauchnahme des Bauwerks gerechnet werden kann. Befreiung von dem Erfordernis der Sicherung der Erschließung kann nicht erteilt werden.

Normenkette:

BauGB § 30 ;
Fundstellen
DRsp V(527)301f-g
DVBl 1986, 685
NVwZ 1986, 646