BVerwG - 21.12.1986 (4 C 10.83) - DRsp Nr. 1996/15761
BVerwG, vom 21.12.1986 - Aktenzeichen 4 C 10.83
DRsp Nr. 1996/15761
Hat sich die Erschließung nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu richten und hat die Gemeinde die Erschließungsanlagen herzustellen, so können abweichende Erschließungsvarianten nicht zur planmäßigen Erschließung führen. Allein die Festsetzungen im Bebauungsplan bilden den Maßstab dafür, ob die Erschließung derart gesichert ist, daß mit der Herstellung der Erschließungsanlage bei Ingebrauchnahme des Bauwerks gerechnet werden kann. Befreiung von dem Erfordernis der Sicherung der Erschließung kann nicht erteilt werden.