BVerwG - 22.05.1987 (4 C 33-35.83) - DRsp Nr. 1992/5431
BVerwG, vom 22.05.1987 - Aktenzeichen 4 C 33-35.83
DRsp Nr. 1992/5431
a-c. Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze für den von einer neugebauten Straße ausgehenden Verkehrslärm (Abs. 4) (b-c) im Falle einer aufgrund entsprechender Planung bereits vorhandenen (»plangegebenen«) Vorbelastung; (c) keine Entschädigungsansprüche des Betroffenen wegen technisch unvermeidbarer Lärmbelästigungen.
Normenkette:
BFernStrG § 17 Abs.4; BImSchG §§ 41, 42 ;
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