BVerwG vom 22.08.1975
4 C 7.73
Normen:
BauGB § 124 ;
Fundstellen:
BVerwGE 49, 125

BVerwG - 22.08.1975 (4 C 7.73) - DRsp Nr. 1996/15962

BVerwG, vom 22.08.1975 - Aktenzeichen 4 C 7.73

DRsp Nr. 1996/15962

Die Gemeinde kann sich ihrer Erschließungsaufgabe nicht dadurch entziehen, daß sie sich in die Rolle eines privaten Unternehmers begibt. Durch Erschließungsvertrag überträgt sie keine Hoheitsrechte. Sie bleibt selbst für die Durchführung der Erschließung verantwortlich. Nur die Vorauszahlung auf Erschließungsbeiträge kann vertraglich geregelt werden.

Normenkette:

BauGB § 124 ;
Fundstellen
BVerwGE 49, 125