BVerwG - 22.08.1975 (4 C 7.73) - DRsp Nr. 1996/15962
BVerwG, vom 22.08.1975 - Aktenzeichen 4 C 7.73
DRsp Nr. 1996/15962
Die Gemeinde kann sich ihrer Erschließungsaufgabe nicht dadurch entziehen, daß sie sich in die Rolle eines privaten Unternehmers begibt. Durch Erschließungsvertrag überträgt sie keine Hoheitsrechte. Sie bleibt selbst für die Durchführung der Erschließung verantwortlich. Nur die Vorauszahlung auf Erschließungsbeiträge kann vertraglich geregelt werden.