BVerwG - 23.03.1984 (8 C 65.82) - DRsp Nr. 1996/15809
BVerwG, vom 23.03.1984 - Aktenzeichen 8 C 65.82
DRsp Nr. 1996/15809
Ein Weg von 280 m Länge zur inneren Erschließung einer Reihenhaussiedlung (31 Grundstücke) ist kein Anhängsel einer öffentlichen Anbaustraße, sondern eine selbständige Erschließungsanlage mit eigenständiger Erschließungsfunktion. Deshalb können Erschließungsbeiträge auch nicht für die Beleuchtungsanlage einer anderen öffentlichen Straße erhoben werden.