BVerwG - 23.12.1983 (4 B 175.83) - DRsp Nr. 1996/15821
BVerwG, vom 23.12.1983 - Aktenzeichen 4 B 175.83
DRsp Nr. 1996/15821
Bei einer nebenberuflichen Imkerei mit 120 Bienenvölkern dient ein Wohnhaus für den Imker und seine Familie nicht dem "landwirtschaftlichen Betrieb". Berufsmäßig ist auch die nebenberufliche Imkerei.Die nebenberufliche Imkerei ist auch berufsmäßig.