BVerwG - 27.01.1982 (8 C 99.81) - DRsp Nr. 1996/15881
BVerwG, vom 27.01.1982 - Aktenzeichen 8 C 99.81
DRsp Nr. 1996/15881
Der Abschluß von Ablösungsvereinbarungen setzt das Vorhandensein einer Erschließungsbeitragssatzung nicht voraus. Der Inhalt der Satzung hat auch nicht notwendig Einfluß auf den Inhalt von Ablösungsbestimmungen. Verstößt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot, so räumt der nachträgliche Wegfall des Verbots die Nichtigkeit der Vereinbarung nur dann aus, wenn dies dem Vertragswillen entspricht. Die Verjährung von Ansprüchen auf Erstattung eines Ablösungsbetrags richtet sich nach Landesrecht.