BVerwG vom 27.01.1982
8 C 99.81
Normen:
BauGB § 133 Abs. 3 S. 5;
Fundstellen:
BVerwGE 64, 361
NJW 1982, 2392
ZMR 1982, 380

BVerwG - 27.01.1982 (8 C 99.81) - DRsp Nr. 1996/15881

BVerwG, vom 27.01.1982 - Aktenzeichen 8 C 99.81

DRsp Nr. 1996/15881

Der Abschluß von Ablösungsvereinbarungen setzt das Vorhandensein einer Erschließungsbeitragssatzung nicht voraus. Der Inhalt der Satzung hat auch nicht notwendig Einfluß auf den Inhalt von Ablösungsbestimmungen. Verstößt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot, so räumt der nachträgliche Wegfall des Verbots die Nichtigkeit der Vereinbarung nur dann aus, wenn dies dem Vertragswillen entspricht. Die Verjährung von Ansprüchen auf Erstattung eines Ablösungsbetrags richtet sich nach Landesrecht.

Normenkette:

BauGB § 133 Abs. 3 S. 5;
Fundstellen
BVerwGE 64, 361
NJW 1982, 2392
ZMR 1982, 380