BVerwG - 27.09.1982 (8 C 145.81) - DRsp Nr. 1996/15862
BVerwG, vom 27.09.1982 - Aktenzeichen 8 C 145.81
DRsp Nr. 1996/15862
Die Zustimmung kann nachträglich erteilt werden. Das bewirkt, daß vorher erlassene Beitragsbescheide rechtmäßig werden. Ein Beitragsbescheid ist nicht aufzuheben, wenn er z.Zt. der letzten mündlichen Verhandlung rechtmäßig ist.Das Bestehen einer Absicht, eine Straße in den Außenbereich hinein zu verlängern, kann nicht Grundlage einer Abschnittsbildung sein, weil eine Straße im Außenbereich keine Erschließungsfunktion im Rechtssinne hat. Zur Abschnittsbildung genügt jedes Handeln der Gemeinde, durch das ein entsprechender Wille bekundet wird, z.B. Aktenvermerke, Angabe im Beitragsbescheid.