BVerwG - 27.12.1984 (4 B 278.84) - DRsp Nr. 1996/15795
BVerwG, vom 27.12.1984 - Aktenzeichen 4 B 278.84
DRsp Nr. 1996/15795
Das baurechtliche Rücksichtnahmegebot eines Bebauungsplans ist bei individueller Anwendung insoweit nicht nochmals zu berücksichtigen, als es bereits in die den Festsetzungen zugrundeliegende Abwägung eingegangen ist, denn die Rücksichtnahme wird von der planerischen Abwägung aufgezehrt.