BVerwG - 28.11.1989 (4 B 43, 44.89) - DRsp Nr. 1996/15695
BVerwG, vom 28.11.1989 - Aktenzeichen 4 B 43, 44.89
DRsp Nr. 1996/15695
Eine Hinterlandbebauung kann selbst dann zulässig sein, wenn sie den in der Umgebung bisher gewahrten Rahmen überschreitet, aber keine bodenrechtlich beachtlichen oder sonst ausgleichsbedürftigen Spannungen begründet oder erhöht.