BVerwG - 29.08.1989 (4 B 61.89) - DRsp Nr. 1996/15707
BVerwG, vom 29.08.1989 - Aktenzeichen 4 B 61.89
DRsp Nr. 1996/15707
Ein Unterstand für 2 Reitpferde ist weder nach Nr. 1 noch nach Nr. 5 privilegiert. Es spricht vieles dafür, daß offene Unterstände privilegiert sind, wenn zwar die Tiere aus Liebhaberei gehalten werden, ihre Weidehaltung aber Unterstände erfordert, weil nur bei deren Bestehen eine Weidewirtschaft möglich ist. Ein etwaiges Interesse der Allgemeinheit, einer Verödung der Landschaft vorzubeugen, reicht für eine Privilegierung nicht aus.