Der Kläger begehrt eine Baugenehmigung für ein Taubenhaus. Seine Klage blieb im ersten und im zweiten Rechtszug erfolglos.
Die auf die rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Sache sowie auf Verfahrensmängel gestützte Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie nicht den Anforderungen des §
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