Die Beschwerde ist unbegründet. Ihr Vorbringen ergibt nicht, dass die geltend gemachten Voraussetzungen des §
1. Die Beschwerde macht geltend, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung. Sie trägt dazu vor, ein als Zeuge in dem anhängigen Verfahren benannter Richter sei - auch vor seiner Vernehmung - gemäß §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|