BVerwG - Beschluß vom 03.11.1993 (4 NB 33.93) - DRsp Nr. 1994/1500
BVerwG, Beschluß vom 03.11.1993 - Aktenzeichen 4 NB 33.93
DRsp Nr. 1994/1500
»Nach rechtskräftiger Abweisung eines Normenkontrollantrags kann ein erneuter Antrag, den Bebauungsplan für nichtig zu erklären, nur darauf gestützt werden, eine gegenüber der abweisenden Normenkontrollentscheidung geänderte Sach- und Rechtslage habe den Bebauungsplan im nachhinein nichtig werden lassen. Die Durchführung eines Umlegungsverfahrens zur Verwirklichung des Bebauungsplans ist kein Umstand, der zu dessen Nichtigkeit führen kann.«