OVG Saarland, vom 15.05.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 N 10/99
BVerwG - Beschluß vom 03.12.2001 (4 BN 46.01) - DRsp Nr. 2002/14197
BVerwG, Beschluß vom 03.12.2001 - Aktenzeichen 4 BN 46.01
DRsp Nr. 2002/14197
Gründe:
Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass die Revision zuzulassen ist.
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