Die auf den Zulassungsgrund des §
Die Beschwerde hält die Frage für grundsätzlich klärungsbedürftig,
ob eine Ausgleichsmaßnahme am Ort des Eingriffs in der Form der Auffüllung im Außenbereich "wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung" ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB darstellt.
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Zusammenhang mit dieser Frage ausgeführt, die in §
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