BVerwG - Beschluß vom 05.11.2001
4 BN 7.01
Vorinstanzen:
OVG Sachsen, vom 04.10.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 1 D 809/99

BVerwG - Beschluß vom 05.11.2001 (4 BN 7.01) - DRsp Nr. 2003/2256

BVerwG, Beschluß vom 05.11.2001 - Aktenzeichen 4 BN 7.01

DRsp Nr. 2003/2256

Gründe:

I. Der Antragsteller wendet sich im Normenkontrollverfahren gegen einen den Loschwitzer Elbhang in Dresden überplanenden einfachen Bebauungsplan. Hinsichtlich zweier näher umschriebener Teilbereiche hat das Oberverwaltungsgericht den Plan für nichtig, im Übrigen hat es ihn für unwirksam erklärt. Mit ihrer Beschwerde erstrebt die Antragsgegnerin die Zulassung der Revision.

II. Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.