VGH Bayern, vom 25.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 B 93.3969
BVerwG - Beschluß vom 08.01.2001 (4 B 62.00) - DRsp Nr. 2003/2156
BVerwG, Beschluß vom 08.01.2001 - Aktenzeichen 4 B 62.00
DRsp Nr. 2003/2156
Gründe:
Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt erfolglos. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich kein Grund für eine Zulassung der Revision.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.