BVerwG - Beschluß vom 16.10.2001
4 VR 18.01

BVerwG - Beschluß vom 16.10.2001 (4 VR 18.01) - DRsp Nr. 2003/2272

BVerwG, Beschluß vom 16.10.2001 - Aktenzeichen 4 VR 18.01 - Aktenzeichen 4 A 38.01

DRsp Nr. 2003/2272

Gründe:

Das auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gerichtete Verfahren ist in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen, nachdem die Beteiligten insoweit übereinstimmende Erledigungserklärungen abgegeben haben. Nach § 161 Abs. 2 VwGO ist nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Billigem Ermessen im Sinne dieser Vorschrift entspricht es, die Kosten dem Antragsgegner aufzuerlegen.