BVerwG - Beschluß vom 19.07.2001
4 B 56.01
Vorinstanzen:
Hess.VGH - 2 A 3411/97 - 27.3.2001,

BVerwG - Beschluß vom 19.07.2001 (4 B 56.01) - DRsp Nr. 2003/2149

BVerwG, Beschluß vom 19.07.2001 - Aktenzeichen 4 B 56.01

DRsp Nr. 2003/2149

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet. Das Vorbringen ergibt nicht, dass die geltend gemachten Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwGO erfüllt sind.

1. Die Beschwerde hält es für eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung, ob bei einem planfestgestellten Vorhaben auch dadurch das Vermeidungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG beachtet werden muss, dass bei der Gestaltung und Ausführung von Einzelheiten der Planung diejenige nach dem Fachrecht zulässige Variante gewählt wird, die den geringsten Eingriff nach sich zieht. Die so gestellte Frage rechtfertigt keine Zulassung der Revision, da sie nicht klärungsbedürftig ist.