BVerwG - Beschluß vom 19.09.2001
4 BN 42.01
Vorinstanzen:
OVG Schleswig-Holstein, vom 14.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 8/99

BVerwG - Beschluß vom 19.09.2001 (4 BN 42.01) - DRsp Nr. 2003/2226

BVerwG, Beschluß vom 19.09.2001 - Aktenzeichen 4 BN 42.01

DRsp Nr. 2003/2226

Gründe:

Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.

1. Die Antragsteller rügen, dass das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil nicht auf alle von ihnen vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen ist, mit denen sie ihre Antragsbefugnis begründen möchten.