Mit Beschluss vom 12. Juli 2001 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ein Ablehnungsgesuch des Antragstellers als unzulässig verworfen sowie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt. Mit dem vorliegenden Antrag beantragt der Antragsteller, ihm Prozesskostenhilfe für die Anfechtung dieses Beschlusses zu gewähren.
Der Antrag ist abzulehnen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|