OVG Nordrhein-Westfalen, vom 27.04.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 4717/00
BVerwG - Beschluß vom 26.07.2001 (4 B 59.01) - DRsp Nr. 2003/2151
BVerwG, Beschluß vom 26.07.2001 - Aktenzeichen 4 B 59.01
DRsp Nr. 2003/2151
Gründe:
Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.
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