Die auf §
Das Normenkontrollgericht hatte keinen Anlass, ein Sachverständigengutachten einzuholen, um zu klären, ob die Milchviehhaltung des Antragstellers auf dem Spiel steht, wenn sich bei einem Flächenverlust von 1,1 ha der Bestand um sieben Kühe verringert. Die Frage war aus seiner materiellrechtlichen Sicht nicht entscheidungsrelevant, da es davon ausgeht, dass "der Betrieb mit der Schweinehaltung und dem Ackerbau über ein zweites und drittes 'Standbein' verfügt" (UA S. 10).
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|