Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt erfolglos. Soweit sie den Darlegungsanforderungen des §
Bereits unzulässig ist die Beschwerde, soweit sie geltend macht, die Vorkaufssatzung sei aus formellen Gründen unwirksam. Denn sie beschränkt sich insoweit auf das Vorbringen, das Ratsmitglied S. habe an der Beschlussfassung über die Satzung nicht mitwirken dürfen und die Bekanntmachung der Satzung sei fehlerhaft gewesen, ohne einen der Zulassungsgründe des §
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