BVerwG - Urteil vom 02.07.1982 8 C 28, 30 u. 33.81
Normen:
BBauG § 123 Abs. 2, § 131 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BVerwGE 66, 69
ZfBR 1985, 54
Vorinstanzen:
II. VGH München,
VG München,
BVerwG - Urteil vom 02.07.1982 (8 C 28, 30 u. 33.81) - DRsp Nr. 1996/28083
BVerwG, Urteil vom 02.07.1982 - Aktenzeichen 8 C 28, 30 u. 33.81
DRsp Nr. 1996/28083
»Einem beschränkten öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr gewidmete, 3,5 m breite Eigentümerwege, die der "inneren Erschließung" einer Reihenhausanlage dienen, können selbständige Erschließungsanlagen i. S. des § 123 Abs. 2BBauG sein.Für die Abgrenzung zwischen unselbständigen Zufahrten und selbständigen Erschließungsanlagen i. S. des § 123 Abs. 2BBauG ist abzustellen auf den Gesamteindruck, den die jeweilige Anlage nach den tatsächlichen Verhältnissen vermittelt. Dabei kommt ihrer Ausdehnung besondere Bedeutung zu.«