BVerwG - Urteil vom 04.10.1965 (VIII C 99.64) - DRsp Nr. 1996/25453
BVerwG, Urteil vom 04.10.1965 - Aktenzeichen VIII C 99.64
DRsp Nr. 1996/25453
»1. Das Recht auf Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt steht dem Bauherrn zu.2. Der Mieter, der die Anerkennung seiner Wohnung als steuerbegünstigt beantragt, macht im eigenen Namen ein fremdes Recht, das Recht des Bauherrn geltend.3. Wenn der Bauherr die Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt beantragt, dann ist der Mieter auch nicht mit Einwilligung des Bauherrn befugt, die Anerkennung im eigenen Namen zu betreiben.«