I. Der Kläger begehrt eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer 115 qm großen Lagerfläche im Obergeschoß seines Hauses in eine Zahnarztpraxis. Sein Grundstück liegt im Ortskern der beigeladenen Gemeinde Blankenrath. Es ist mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebaut. Die vorhandene Bebauung erreicht eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,82 und eine Geschoßflächenzahl (GFZ) von 1,34.
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