Allgemeines Kriegsfolgengesetz vom 5.11.1957 (BGBl. I S. 1747) § 22; ErbbaurechtVO § 1; GG Art. 14 Abs. 3 ; Landbeschaffungsgesetz § 12 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BVerwGE 28, 260
Vorinstanzen:
OVG Bremen,
VG Bremen,
BVerwG - Urteil vom 06.12.1967 (IV C 53.65) - DRsp Nr. 1996/25873
BVerwG, Urteil vom 06.12.1967 - Aktenzeichen IV C 53.65
DRsp Nr. 1996/25873
»1. Der Enteignungszweck kann durch eine Belastung des Grundstücks im Sinne von § 12 Abs. 2LBG nur dann "erreicht" werden, wenn die Belastung gegenüber der Eigentumsentziehung als Mittel zur Erfüllung des Enteignungszwecks erstens gleichwertig geeignet und zweitens dem Enteignungsberechtigten zumutbar ist (im Anschluß an die ständige Rechtsprechung; zuletzt Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.65 -).2. Bei Grundstücken, auf denen Luftschutzbunker errichtet werden sollen oder bereits errichtet worden sind, scheidet grundsätzlich die Möglichkeit aus, den Enteignungsberechtigten anstatt einer Eigentumsentziehung auf die Bestellung eines Erbbaurechts zu verweisen.«
Normenkette:
Allgemeines Kriegsfolgengesetz vom 5.11.1957 (BGBl. I S. 1747) § 22; ErbbaurechtVO § 1; GG Art. 14 Abs. 3 ; Landbeschaffungsgesetz § 12 Abs. 2 ;
Vorinstanz: OVG Bremen,
Vorinstanz: VG Bremen,
Fundstellen
BVerwGE 28, 260
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