BVerwG - Urteil vom 09.12.1971 (VIII C 6.69) - DRsp Nr. 1996/26617
BVerwG, Urteil vom 09.12.1971 - Aktenzeichen VIII C 6.69
DRsp Nr. 1996/26617
»Wird über die Genehmigung einer erhöhten Durchschnittsmiete für öffentlich geförderten Wohnraum gestritten, so sind die Mieter jedenfalls dann nicht notwendig beizuladen, wenn nur der Antrag des Bauherrn im Streit ist.Zur Aufhebung eines Bescheides, durch den eine Genehmigung abgelehnt wird, wenn es sich um einen nicht genehmigungsbedürftigen Sachverhalt handelt (im Anschluß an BVerwGE 13, 54).Zur Bindung des Bauherrn an die in seiner Wirtschaftlichkeitsberechnung eingetragenen Kostenansätze (im Anschluß an BVerwGE 16, 323).Zu den Voraussetzungen für eine Zwischenfeststellungsklage im Verwaltungsprozeß.«