BVerwG - Urteil vom 10.11.1976 (VIII C 78.75) - DRsp Nr. 1996/27367
BVerwG, Urteil vom 10.11.1976 - Aktenzeichen VIII C 78.75
DRsp Nr. 1996/27367
»Werden von einer Behörde hinsichtlich eines im Miteigentum mehrerer Personen stehenden Grundstücks Auskünfte angefordert, ohne daß das Eigentumsrecht unmittelbar betroffen wird, so genügt die Bekanntgabe der Verfügung an den Miteigentümer, der der Behörde gegenüber als Grundstücksverwalter aufgetreten ist.Zur Abgrenzung der der Wohnungsbindung unterliegenden, zwischen dem 20. Juni 1948 und 1. Januar 1950 bezugsfertig gewordenen öffentlich geförderten Wohnungen.«