I.
Die Klägerin begehrt die Anerkennung eines Reihenhauses als steuerbegünstigte Wohnung sowie die Erteilung von Bescheinigungen zur Gebührenbefrelung und Grunderwerbsteuerbefreiung für den Erwerb des Hauses. Sie gab in ihrem an die Beklagte gerichteten Antrag vom 20. Oktober 1981 an, das von einer Wohnungsbaugesellschaft erworbene Haus enthalte eine 113 qm große, von drei Personen bezogene Wohnung, die am 1. Oktober 1980 bezugsfertig geworden sei. Auf Rückfrage der Beklagten teilte sie mit, sie sei mit der eingezogenen Familie nicht verwandt und wolle das Haus auch nicht als Familienheim nutzen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|