BVerwG - Urteil vom 15.12.1976 (VIII C 56.75) - DRsp Nr. 1996/27375
BVerwG, Urteil vom 15.12.1976 - Aktenzeichen VIII C 56.75
DRsp Nr. 1996/27375
»Stand bei Errichtung eines öffentlich geförderten Kaufeigenheims der Bewerber fest, so darf der Bauherr bei Berechnung des Kaufpreises keinen die Gesamtkosten des Bauvorhabens übersteigenden Verkaufsrisikozuschlag erheben.«