BVerwG - Urteil vom 20.05.1976
V C 48.74
Normen:
Durchführungsbestimmungen zur AW-Weisung Nr. 3 Abs. 2, Nr. 35 Abs. 3f; LAG § 254 Abs. 3; Weisung über Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau (AW-Weisung) § 1 Abs. 3;
Fundstellen:
BVerwGE 51, 1
Vorinstanzen:
VG Hannover,

BVerwG - Urteil vom 20.05.1976 (V C 48.74) - DRsp Nr. 1996/27325

BVerwG, Urteil vom 20.05.1976 - Aktenzeichen V C 48.74

DRsp Nr. 1996/27325

»Nach der vorzeitigen vollständigen Tilgung des Aufbaudarlehens für den Wohnungsbau durch den Gebäudeeigentümer ist nach Ablauf der zehnjährigen Zweckbindungsfrist die Vereinbarung eines die Kostenmiete übersteigenden Mietzinses nicht mehr von der Zustimmung der Ausgleichsbehörden abhängig.«

Normenkette:

Durchführungsbestimmungen zur AW-Weisung Nr. 3 Abs. 2, Nr. 35 Abs. 3f; LAG § 254 Abs. 3; Weisung über Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau (AW-Weisung) § 1 Abs. 3;
Vorinstanz: VG Hannover,
Fundstellen
BVerwGE 51, 1