Das Normenkontrollverfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert für das Normenkontrollverfahren wird auf 40.000,- € festgesetzt.
Die Antragstellerin, die - unter anderem im Saarland - mehrere gastronomische Betriebe in größeren Warenhäusern betreibt, hat mit Eingang bei Gericht am 17.4.2020 beantragt, die saarländische Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (CPV) in ihrer damaligen Fassung für unwirksam zu erklären. Aus dem gleichzeitig gestellten Anordnungsantrag (§
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