Der Gegenvorstellung wird nicht entsprochen.
Die von den Klägerinnen gegen den unanfechtbaren Beschluss des Senats vom 2. November 2017 erhobene Gegenvorstellung hat keinen Erfolg.
Es kann dahinstehen, ob die Gegenvorstellung deshalb unzulässig ist, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach §
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