Die Parteien streiten um beiderseitige Ansprüche aus einem vorzeitig beendeten Architektenvertrag. Der klagende Architekt hat 27.242,04 DM als Honorar bereits erhalten, hat 213,85 DM für Auslagen mit der Klage geltend gemacht und berühmt sich zuletzt noch einer weiteren Honorarforderung von 37.151,08 DM. Der Beklagte verlangt widerklagend zuletzt Rückzahlung von 24.706,99 DM gezahlten Honorars und die Feststellung, daß dem Kläger eine weitere Honorarforderung von 36.073,77 DM nicht zustehe.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|