Die Klägerin verlangt Vergütung für Leistungen, die sie für den Beklagten erbracht hat. Der Beklagte trat als Projektsteuerer für die Bauvorhaben Biogasanlage "Tränkeweg F." und Holzhackschnitzelkraftwerk "F." auf. Er schloß mit der Klägerin am 3. Februar 1997 jeweils gleichlautende Verträge über Leistungen für diese Bauvorhaben mit u.a. folgenden Inhalt:
"1. Vertragsgegenstand
1.1. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer den Auftrag, .... an der Vorbereitung und Durchführung mitzuwirken.
1.2. Dies trifft insbesondere zu für:
- Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange in Vorbereitung auf das Bauantragsverfahren
- Unterstützung bei der Erarbeitung des Bauantrags und Förderung des Bauantragsverfahrens zur schnellstmöglichen Erlangung der Baugenehmigung
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