1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 25.07.2023 wird aufgehoben.
4. Der Senat beabsichtigt, den Streitwert auf bis zu 55.000,00 € festzusetzen.
I.
Die Parteien streiten um Schmerzensgeld, Schadensersatz sowie Feststellung der Einstandspflicht für immaterielle und materielle Zukunftsschäden wegen einer behaupteten fehlerhaften hausärztlichen Behandlung.
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