OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 30.05.2003
11 Verg 3/03
Normen:
Richtlinie/EG 52/97 Art. 27 Abs. 2 ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b ; BKR Art. 27 ;
Fundstellen:
NZBau 2003, 636

Darlegungsobliegenheit des nicht zur Ausführung von Bauleistungen fähigen Bieters

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30.05.2003 - Aktenzeichen 11 Verg 3/03

DRsp Nr. 2006/10128

Darlegungsobliegenheit des nicht zur Ausführung von Bauleistungen fähigen Bieters

Verfügt ein Bewerber nicht über die zur Ausführung eines Bauauftrages erforderlichen technischen Mittel, so muss er in seiner Bewerbung von sich aus darlegen und nachweisen, welcher ihm unmittelbar oder mittelbar verbundener Unternehmen er sich bei der Ausführung des Auftrages bedienen wird.

Normenkette:

Richtlinie/EG 52/97 Art. 27 Abs. 2 ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b ; BKR Art. 27 ;
Fundstellen
NZBau 2003, 636