OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 30.05.2003 11 Verg 3/03
Normen:
Richtlinie/EG 52/97 Art. 27 Abs. 2 ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b ; BKR Art. 27 ;
Fundstellen:
NZBau 2003, 636
Darlegungsobliegenheit des nicht zur Ausführung von Bauleistungen fähigen Bieters
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30.05.2003 - Aktenzeichen 11 Verg 3/03
DRsp Nr. 2006/10128
Darlegungsobliegenheit des nicht zur Ausführung von Bauleistungen fähigen Bieters
Verfügt ein Bewerber nicht über die zur Ausführung eines Bauauftrages erforderlichen technischen Mittel, so muss er in seiner Bewerbung von sich aus darlegen und nachweisen, welcher ihm unmittelbar oder mittelbar verbundener Unternehmen er sich bei der Ausführung des Auftrages bedienen wird.
Normenkette:
Richtlinie/EG 52/97 Art. 27 Abs. 2 ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b ; BKR Art. 27 ;