Auf die Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 27. März 2020 geändert:
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers (
Der Antragsteller trägt die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,-- Euro festgesetzt.
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