VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 06.05.1965 I 334/64
Normen:
BBauG § 129; BBauG § 133; BBauG § 135 Abs. 5; I. WoBauG § 12 Abs. 1; II. WoBauG 2 § 89 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
ESVGH 15, 155
Deckung des Erschließungsaufwands; Veräußerungsgewinne aus Grundstücksverkäufen; Begriff der unbilligen Härte
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.05.1965 - Aktenzeichen I 334/64
DRsp Nr. 2009/19084
Deckung des Erschließungsaufwands; Veräußerungsgewinne aus Grundstücksverkäufen; Begriff der unbilligen Härte
1. Die Gemeinden brauchen Gewinne aus der Veräußerung von Baugrundstücken nicht zur Deckung des Erschließungsaufwands für diese Grundstücke zu verwenden und dürfen dies auch nicht tun.2. Zur Frage der unbilligen Härte der Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
Normenkette:
BBauG § 129; BBauG § 133; BBauG § 135 Abs. 5; I. WoBauG § 12 Abs. 1; II. WoBauG 2 § 89 Abs. 1 S. 1;