Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am Nachbargrundstück
BGH, Urteil vom 05.03.1993 - Aktenzeichen V ZR 87/91
DRsp Nr. 1993/2766
Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am Nachbargrundstück
»1. Der deliktsrechtliche Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten für Haus und Garten geht mit der Veräußerung des Grundstücks unter (Bestätigung von BGHZ 81, 385 [= DRsp I (123) 258 a-b]).2. Die Vorenthaltung des Gebrauchs einer Garage ist deliktsrechtlich im Regelfall nicht entschädigungspflichtig.3. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen für die Störung des Gebrauchs einer selbstgenutzten Wohnung nach Deliktsrecht eine Entschädigung zu zahlen ist.«