Die Beschwerde ist nicht begründet. Das Beschwerdevorbringen ergibt nicht, daß die Voraussetzungen des §
1. Das Berufungsgericht bejaht für das klägerische Anwesen die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein- Westfalen (
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