Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 20.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen eine an ihn gerichtete (erweiterte) Gewerbeuntersagung durch die Beklagte.
Der Kläger betrieb seit 2004 das Gewerbe "Einzelhandel mit Möbeln" in R., zuletzt in Geschäftsräumen in der ...-straße. Bei einer Kontrolle am 31. Januar 2017 wurde festgestellt, dass er dort nicht mehr gewerblich tätig ist. Die Beklagte ging von einer Verlegung des Gewerbes in den ...-park aus. Weiter wurde festgestellt, dass der Kläger in T. innerhalb einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) das Gewerbe "Verkauf von Möbeln aller Art" ausübt.
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