Die Übernahme von Statikkosten umfaßt auch die Kosten für Schalungs- und Bewehrungspläne (Ausführungsplanung)
OLG Köln, Urteil vom 16.12.1994 - Aktenzeichen 19 U 244/93
DRsp Nr. 1995/4856
Die Übernahme von Statikkosten umfaßt auch die Kosten für Schalungs- und Bewehrungspläne (Ausführungsplanung)
Haben die Parteien eines Grundstückskaufvertrages vereinbart, daß der Verkäufer sämtliche für den Erhalt der Baugenehmigung erforderlichen Planungskosten einschließlich der Statikkosten zu tragen hat, so umfaßt dies auch die Ausführungspläne nach § 64 Leistungsphase 5 der HOAI.