Die sofortige Beschwerde des beklagten Vereins gegen den Kostenbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 03.03.2020 -
Beschwerdewert: 149,81 €
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Die sofortige Beschwerde gegen den Kostenbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 03.03.2020 ist mangels notwendiger Kostenbeschwer unzulässig,§§
1. Die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde nach den §§
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