I.
Die Antragsteller richten sich gegen eine Baugenehmigung der Antragsgegnerin für die Errichtung eines Nahversorgungszentrums.
Am 15. September 2017 beantragte die H. GmbH & Co. KG bei der Antragsgegnerin die Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben "Revitalisierung einer Industriebrache durch Errichtung eines Nahversorgungszentrums S-Straße 56-66/S-Breite 12 A-Stadt auf dem Grundstück Gemarkung (M.), Flur A, Flurstück 10172. Geplant war die Errichtung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandelsbetriebs.
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