I. VG Koblenz - Urteil vom 13.12.1984 - 10 K 8/82.KO,
OVG Rheinland-Pfalz, vom 07.07.1987 - Vorinstanzaktenzeichen II 1/86
Drittanfechtung einer die nicht angefochtene Teilgenehmigung für ein Kernkraftwerk ändernden neuen Teilgenehmigung
BVerwG, Beschluß vom 30.10.1987 - Aktenzeichen 7 B 176.87
DRsp Nr. 2009/19855
Drittanfechtung einer die nicht angefochtene Teilgenehmigung für ein Kernkraftwerk ändernden neuen Teilgenehmigung
Zur Frage, in welchem Umfang ein Dritter eine atomrechtliche Teilgenehmigung anfechten kann, die eine frühere, von ihm nicht angefochtene Teilgenehmigung ändert.
Normenkette:
AtG § 7 Abs. 2; VwVfG § 20; VwVfG § 46;
Gründe:
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